Ne bis in idem (crimen iudicetur) Bedeutung

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ne bis in idem (crimen iudicetur)

ne bis in idem (crimen iudicetur) Logo #42343(lat.) `Es möge nicht zweimal wegen desselben (Verbrechens) Recht gesprochen werden.†œ Verbot doppelter Strafverfolgung, das aufgrund Rechtskraft eines Urteils zum Strafklageverbrauch und damit zu einem Strafverfolgungshindernis führt.
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